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   OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22   

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https://dejure.org/2022,24481
OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22 (https://dejure.org/2022,24481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.07.2022 - 1 Ss 127/22 (https://dejure.org/2022,24481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juli 2022 - 1 Ss 127/22 (https://dejure.org/2022,24481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 105 JGG, § 69 StGB, § 69a StGB, § 316 StGB
    Zur Anwendung von Jugendstrafrecht bei Straßenverkehrsdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 105 JGG ; § 69 StGB ; § 69a StGB ; § 316 StGB
    Zur Anwendung von Jugendstrafrecht bei Straßenverkehrsdelikten

  • rechtsportal.de

    § 105 JGG ; § 69 StGB ; § 69a StGB ; § 316 StGB
    Kriterien für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf einen Heranwachsenden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 2 Ss 262/20

    Keine Anwendung von Jugendstrafrecht für Heranwachsende bei Verkehrsverstößen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22
    Auch bei Straßenverkehrsdelikten steht die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenrecht nicht in einem Regel-/Ausnahmeverhältnis, sondern ist nach allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden (in Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 2 Ss 262/20).

    Der vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vertretenen Auffassung, bei Straßenverkehrsdelikten, die durch Heranwachsende begangen werden, sei in der Regel Erwachsenenrecht anzuwenden (OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 2 Ss 262/20 - juris mit Anmerkung Krenberger) folgt der erkennende Senat nicht.

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00

    Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22
    Ein Heranwachsender ist gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG einem Jugendlichen gleichzustellen, wenn in ihm noch größere Entwicklungskräfte wirken; eine Jugendverfehlung (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG) liegt vor, wenn, unabhängig vom generellen Reifegrad des Angeklagten, die konkrete Tat auf jugendlichen Leichtsinn, Unüberlegtheit oder soziale Unreife zurückgeht (BGH NStZ 2001, 102).
  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 443/20

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Gesamtwürdigung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22
    Die Bewertungen des Tatrichters müssen mit Tatsachen belegt und nachvollziehbar sein; sie dürfen keine wesentlichen Gesichtspunkte außer Betracht lassen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 2 StR 443/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Januar 2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21; OLG Celle NStZ 2012, 576, 577; BayObLG …
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 4 RVs 45/20

    Wahlrevision, Zulässigkeit, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22
    Um dem Revisionsgericht diese Prüfung zu ermöglichen, muss der Tatrichter diejenigen Tatsachen und Schlussfolgerungen darlegen, auf denen seine Entscheidung beruht (OLG Karlsruhe aaO; OLG Hamm NStZ 2020, 748; OLG Celle aaO).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21

    Sittliche und geistige Reife eines heranwachsenden Täters Pflicht zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22
    Die Bewertungen des Tatrichters müssen mit Tatsachen belegt und nachvollziehbar sein; sie dürfen keine wesentlichen Gesichtspunkte außer Betracht lassen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 2 StR 443/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Januar 2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21; OLG Celle NStZ 2012, 576, 577; BayObLG …
  • OLG Saarbrücken, 06.05.1999 - Ss 24/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22
    Dies entpflichtet den Tatrichter jedoch nicht von der Prüfung, ob im Einzelfall unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit gleichwohl Jugendrecht anzuwenden ist (vgl. BayObLG aaO; OLG Saarbrücken NStZ-RR 1999, 284; Dallinger/Lackner aaO Rn. 30).
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